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GwG-BESTIMMUNGEN - Ben S. Digital Change

Die folgenden Bestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ben S. Digital Change (www.bens-digital-change.com).

1. Allgemeines

Als Finanzintermediär ist Ben S. Digital Change dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus (GwG) verpflichtet.

2. Allgemeine Verpflichtungen

Um Geldwäsche zu verhindern und die Verpflichtungen des GwG zu erfüllen, ist Ben S. Digital Change verpflichtet:

  • - Die Identität des Vertragspartners zu überprüfen (Art. 3 GwG);
  • - Die wirtschaftlich berechtigte Partei zu identifizieren (Art. 4 GwG);
  • - Die Überprüfung der Identität der Vertragspartei oder die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Partei zu wiederholen (Art. 5 GwG);
  • - Den Hintergrund und den Zweck der Transaktionen klarzustellen (Art. 6 GwG);
  • -Entsprechende Dokumente zu erstellen und für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufzubewahren (Art. 7 GwG).

Zu diesem Zweck ist Ben S. Digital Change berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig erachtet.

3. Verpflichtungen bei Verdacht auf Geldwäsche

Im Falle eines Verdachts auf Geldwäsche ist Ben S. Digital Change verpflichtet:

  • - unverzüglich die Meldestelle für Geldwäsche zu informieren (Art. 9 GwG) ;
  • - die ihr übertragenen Vermögenswerte, die mit den gemeldeten Informationen in Zusammenhang stehen, zu sperren, sobald die Informationen an eine Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet werden (Art. 10 GwG).

Im Verdachtsfall ist Ben S. Digital Change berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen die für notwendig erachtet werden, um die Situation zu klären und die Behörde zu informieren, wenn dies erforderlich ist.

4. Rechte von Ben S. Digital Change

Ben S. Digital Change behält sich das Recht vor, Registrierungen zu akzeptieren oder abzulehnen, Aufträge nicht auszuführen oder laufende Vertragsbeziehungen zu beenden.

Ben S. Digital Change behält sich das Recht vor, vom Kunden jederzeit zusätzliche Nachweise anzufordern.

5. Nutzung externer Dienste

Um den entsprechenden Verpflichtungen gemäß dem GwG nachzukommen, behält sich Ben S. Digital Change das Recht vor, die Dienste eines Dritten in Anspruch zu nehmen.

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